Beratung & Projektmanagement

Krankenhauszukunfts­gesetz (KHZG)

Als berechtigter IT-Dienstleister prüfen und bestätigen wir die Förderfähigkeit Ihrer Digitalisierungsprojekte und unterstützen Sie bei der Erreichung des „Digitalen Zielbild 2025“.

KHZG - Projektunterstützung

Sie befinden sich mitten in der Umsetzung der bewilligten KHZG-Förderprojekte und wissen, dass die Zeit bis zur Erreichung des „Digitalen Zielbild 2025“ mit den vorhanden Ressourcen nur schwer zu bewerkstelligen ist? 

Sie benötigen erfahrenen Projektmanager, um die komplexen Projektanforderungen und Vorgaben der Fördermittelrichtlinie sicher zu erfüllen?

Wir stehen Ihrem Krankenhaus zur Seite und unterstützen Sie mit unserer KHZG-Expertise in den Fördertatbeständen 1-11.  

Durchführung

Die Projektunterstützung kann vollständig auf der Basis von Videokonferenzen durchgeführt werden.

Bei Bedarf kann eine Unterstützung vor Ort vereinbart werden. 

Vertragslaufzeit

mind. 2 Monate

Umfang 

Ergebnis

Unsere erfahrenen Projektmanager unterstützen Ihre Mitarbeiter bei der Bewältigung der Förderprojekte in allen Belangen. Wir analysieren, planen, koordinieren und lösen die täglichen Herausforderungen der KHZG-Projekt im komplexen Krankenhausumfeld. Wir stehen Ihnen beratend in allen technischen und prozessualen Fragen zur Seite. Sie profitieren durch unsere Fachexpertise und unser befreundetes Experten-Netzwerk.  

Ihre Ressourcen und Mitarbeiter werden durch effiziente Projektplanung und -umsetzung geschont.  

 

Bestätigung der Förderfähigkeit

Als berechtigter IT-Dienstleister gem. § 25 KHSFV prüfen wir den Stand der Projektumsetzung und gleichen diesen mit den Anforderungen der Fördermittelrichtlinie ab. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen bestätigen wir die Förderfähigkeit.

Durch die Neuregelung der KHSFV wurde der Abschluss der KHZG-Projekte auf das Ende des Jahres 2027 verschoben. Kliniken erhalten dadurch mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Digitalisierungsvorhaben. Vorausgesetzt wird allerdings eine Beauftragung der Projekte noch innerhalb des Jahres 2024.   

Durchführung

Die Bestätigung der Förderfähigkeit kann vollständig auf der Basis von Videokonferenzen sowie der Übermittlung von Daten auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

Kliniken können bei uns sowohl die Prüfung einzelner Fördertatbestände als auch die Prüfung sämtlicher KHZG-Anträge beauftragen. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Projekte zügig, zuverlässig und kostengünstig. 

Umfang 

Ergebnis

Wir prüfen den Stand der Projektumsetzung und stellen bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen einen positiven Nachweis als berechtigter IT-Dienstleister gem. § 25 KHSFV aus.

Bei unklaren Rahmenbedingungen treten wir in Kontakt mit dem BAS sowie ggf. dem Land und klären die entsprechenden Anforderungen ab. 

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihr Ansprechpartner

Daniel Hafner 

E-Mail: info@medizintransformation.de

Telefon: +49 (0) 171 – 3589140